Andreas Voßkuhle ist ein deutscher Jurist und Politiker. Er wurde am 18. Mai 1963 in Detmold geboren. Voßkuhle studierte Rechtswissenschaften in Freiburg im Breisgau und absolvierte dort auch sein Referendariat. 1992 promovierte er zum Doktor der Rechtswissenschaften.
Voßkuhle ist insbesondere bekannt für seine Tätigkeit als Verfassungsrichter am Bundesverfassungsgericht. Er wurde im Jahr 2008 zum Richter am Bundesverfassungsgericht berufen und am 6. Mai 2010 zum Präsidenten des Gerichts gewählt. In dieser Funktion leitete er unter anderem auch den Ersten Senat des Gerichts, der für die Verfassungsbeschwerden zuständig ist.
Als Präsident des Bundesverfassungsgerichts hatte Voßkuhle maßgeblichen Einfluss auf zahlreiche wichtige Entscheidungen des Gerichts. Er setzte sich insbesondere für eine stärkere Beteiligung des Bundesverfassungsgerichts an europarechtlichen Fragen ein und betonte die Bedeutung der Grundrechte als Leitprinzip für staatliches Handeln.
Neben seiner Tätigkeit am Bundesverfassungsgericht war Voßkuhle auch als Hochschullehrer tätig. Er lehrte an verschiedenen Universitäten, darunter der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin und der Juristischen Fakultät der Universität Freiburg.
Andreas Voßkuhle verließ das Bundesverfassungsgericht zum Ende seiner Amtszeit am 6. Mai 2020. Seither widmet er sich wieder vermehrt seiner Tätigkeit als Hochschullehrer und ist unter anderem als Gastprofessor an der Universität Marburg tätig. Zusätzlich ist er Mitglied in verschiedenen wissenschaftlichen Vereinigungen und hat zahlreiche Publikationen zu verfassungsrechtlichen Themen verfasst.
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